C O V I D 19 - Bei uns gilt 3G!
- aktuelle Informationen -
Unverändert sind wir auch weiterhin für Sie und Ihr Pferd 24-Stunden da.
Einschränkungen in der Terminvergabe oder im Notdienst gibt es nicht.
Um auch langfristig die Versorgung Ihres Pferdes garantieren zu können,
und das Infektionsrisiko zu minimieren, bitten wir Sie um Beachtung von folgenden Regeln:
- GRUNDSÄTZLICH GILT DIE 3G-REGEL
Für ambulante Behandlungen/Untersuchungen:
- Es darf eine Person pro Pferd mit in die Behandlung/Untersuchungsräume.
- Vor beginn der Behandlung/Untersuchung wird der 3G-Status durch den behandelnden Arzt kontrolliert.
Bitte halten Sie hierzu die erforderlichen Dokumente (Impfzertifikat digital, Impfpass, oder aktuelles (nicht älter
als 24 Stunden) Testergebnis bereit.
Stationär untergebrachte Patienten:
- Gerne dürfen Sie Ihr Pferd weiterhin besuchen.
- Bitte melden Sie sich über die Notfallsäule zum Besuch an.
- Der 3G-Status wird dann durch die Mitarbeiter kontrolliert.
- Pro Pferd ist nur eine Besuchsperson erlaubt.
- Die Besuchsdauer beschränkt sich auf einen Besuch täglich für max. 10 Minuten.
- Sollten unsere Mitarbeiter im Stall ein Pferd versorgen, werden Sie den Besuch kurz unterbrechen müssen,
bis die Kollegen den Stall wieder verlassen haben.
- Möchten Sie mit Ihrem Pferd spazieren gehen, ist dieses nur außerhalb des stationären Stallungsbereichs möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie nach dem Schellen ander Notfallsäule etwas wrten müssen.
Nicht immer können die Mitarbeiter laufende Behandlungen oder das Versorgen der Patienten umgehend unterbrechen,
um Sie einzulassen.
Maskenpflicht
In den Räumen/Stallungen und überall dort auf dem Gelände, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten
werden kann, muss eine medizinische Maske getragen werden.
Wir sind bemüht Ihnen und Ihrem Pferd, den Aufenthalt auch unter den neuen
Vorgaben so angenehm wie möglich zu machen.
- allgemeine Informationen zum Besuch der Klinik
Bitte haben Sie Verständnis, dass bedingt durch die Situation sich die Anzahl der
begleitenden Personen auf ein notwendiges Minimum beschränken muss.
Beim Betreten der Anmeldung bitten wir Sie um gründliche Desinfektion der Hände.
Die Patientenanmeldung kann nur durch eine Person in unserer Verwaltung erfolgen.
Begleitpersonen sollten möglichst im Auto warten.
Wir bitten Sie die aktuellen Anweisungen der Bundes- und Landesregierung einzuhalten
- Wann dürfen Sie uns als Patientenbesitzer nicht besuchen
Sollten Sie Anzeichen des Coronavirus, sich in einem Quarantänegebiet aufgehalten
oder Kontakt zu einer infizierten Person haben, besuchen Sie uns bitte nicht.